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Die Finanzierung für Außenhandel bezieht sich auf Finanzierung der Ausfuhr/des Ausführenden vor oder nach der Lieferung von Waren und Diensten, um die benötigten Fonds zu sichern. Die Ausführenden benötigen bei Herstellung von Waren nach der Bestellungen oder bei der Lieferung von Waren mit Ratenzahlungen Finanzierung, bis die Warenpreise ausgezahlt werden.
Die Finanzierung der Ausfuhr wird in der Regel auf zwei Art und Weise gesichert: 1. Versicherung: gegen das Risiko bei einer eventuellen Nichtzahlung der Ware an den Ausführenden wird die Forderung versichert (Immaterielle Finanzierung). 2. Kreditgewährung: diese bezieht sich auf Liquiditätsfinanzierung.