Finanzierung der Einfuhr


Man kann die Finanzierung der Einfuhr in zwei Gebieten aufteilen: Finanzierung der Einfuhr: Finanzierung für die Einführenden vor Eigentums- bzw.

Besitzübertragung der Ware. Finanzierung nach der Einfuhr: Deckung der Finanzierungsbedarf der Einführenden nach Eigentums- bzw. Besitzübertragung der Ware.

Zu den Ressourcen, die bei der Finanzierung der Einfuhr benutzt werden:

1. Einfuhr gegen Urkunde: Kreditgewährung, die sich auf die Dauer der Lieferung der Waren der Ausführenden bis zum Ort des Wareneinführenden bezieht.

2. Akkreditiv: Eine Art der Kreditgewährung für den Einführenden, die sich auf Zahlung nach Eingang der Ware beim Zollamt statt ihre Vorauszahlung bezieht.

3. Bankakzeptanz: Wird nach Akzeptanz der vom Lieferanten vorgelegten Wechsel durch die Bank des Einführenden geführt.

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