Man kann die Finanzierung der Einfuhr in zwei Gebieten aufteilen: Finanzierung der Einfuhr: Finanzierung für die Einführenden vor Eigentums- bzw.
Besitzübertragung der Ware. Finanzierung nach der Einfuhr: Deckung der Finanzierungsbedarf der Einführenden nach Eigentums- bzw. Besitzübertragung der Ware.
Zu den Ressourcen, die bei der Finanzierung der Einfuhr benutzt werden:
1. Einfuhr gegen Urkunde: Kreditgewährung, die sich auf die Dauer der Lieferung der Waren der Ausführenden bis zum Ort des Wareneinführenden bezieht.
2. Akkreditiv: Eine Art der Kreditgewährung für den Einführenden, die sich auf Zahlung nach Eingang der Ware beim Zollamt statt ihre Vorauszahlung bezieht.
3. Bankakzeptanz: Wird nach Akzeptanz der vom Lieferanten vorgelegten Wechsel durch die Bank des Einführenden geführt.